Wohnung renovieren vor dem Auszug: Was Mieter wirklich müssen — Checkliste
Streichen beim Auszug — Pflicht oder nicht? Was der Mietvertrag wirklich verlangt, welche Klauseln unwirksam sind und wann sich der Maler vor der Übergabe rechnet.

Der Umzug ist stressig genug — und dann steht noch die Frage im Raum: Muss die alte Wohnung gestrichen werden? Die Antwort entscheidet über mehrere hundert Euro und im Zweifel über die Kaution. Hier ist der Überblick, den wir Mietern in Köln und Umgebung vor der Übergabe geben.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Wir sind Malermeister, keine Rechtsanwälte. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung — im Streitfall hilft der Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Grundsatz: Renovieren ist Vermietersache — außer der Vertrag regelt es wirksam
Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. In den meisten Mietverträgen wird das per Klausel auf den Mieter übertragen — aber viele dieser Klauseln sind nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam. Die bekanntesten Fälle:
- •Starre Fristen („alle 3 Jahre Küche und Bad streichen“) — unwirksam
- •Unrenoviert übernommen, ohne Ausgleich: Wer die Wohnung unrenoviert bekam, muss sie in der Regel nicht renoviert zurückgeben
- •Endrenovierungsklauseln, die unabhängig vom Zustand immer beim Auszug streichen verlangen — regelmäßig unwirksam
- •Farbvorgaben während der Mietzeit („nur weiß wohnen“) — unwirksam; neutrale Rückgabe bei Auszug kann dagegen wirksam vereinbart sein
Ist die Klausel unwirksam, entfällt die Renovierungspflicht komplett — dann müssen Sie auch nicht „ein bisschen“ streichen.
Was Sie unabhängig vom Vertrag schulden
Auch ohne Renovierungspflicht gilt: Schäden über die normale Abnutzung hinaus gehen auf Ihre Rechnung. Dazu zählen Dübellöcher in Fliesen, Brandflecken, großflächige Kratzer — und intensive Wandfarben. Die pinke Akzentwand und die dunkelblaue Küche muss der Nachmieter nicht hinnehmen; hier verlangen Gerichte regelmäßig die Rückgabe in neutralen Tönen.
Profi-Tipp: Fotografieren Sie die Wohnung bei Ein- UND Auszug systematisch, Raum für Raum mit Datum. Bei der Übergabe zählt, was sich beweisen lässt — das schützt beide Seiten.
Checkliste vor der Übergabe
- Mietvertrag prüfen: Welche Klausel steht drin — und ist sie überhaupt wirksam?
- Einzugszustand klären: unrenoviert übernommen? Übergabeprotokoll von damals suchen
- Wände begutachten: normale Wohnspuren oder echte Schäden und Extremfarben?
- Dübellöcher fachgerecht verspachteln — das gehört zur ordentlichen Rückgabe
- Bei Streichbedarf: selbst streichen nur mit sauberem Ergebnis — fleckige „Mieterrenovierungen“ werden bei Übergaben häufig beanstandet und müssen nachgebessert werden
- Übergabetermin mit Protokoll und Fotos machen, Schlüsselrückgabe dokumentieren
Wann sich der Maler vor der Übergabe rechnet
Ehrlich gerechnet: Eine 3-Zimmer-Wohnung neutral zurückzugeben kostet beim Profi ab etwa 8 €/m² Streichfläche — häufig 1.200 bis 1.600 €. Das klingt erst mal viel, ist aber oft günstiger als die Alternative: Behält der Vermieter wegen mangelhafter Rückgabe die Kaution ein oder lässt selbst zu seinen Konditionen nachstreichen, wird es fast immer teurer — plus Streit, der sich über Monate zieht.
Dazu kommt der Zeitfaktor: Zwischen Umzugskartons noch drei Abende auf der Leiter stehen, macht niemand gern. Wir streichen übergabefertig in 1–3 Tagen, ohne Anfahrtspauschale in Köln, dem Bergischen Land und an der Rheinschiene — mit Rechnung, die Sie dem Vermieter vorlegen können.
Übergabetermin steht schon? Kostenloses Angebot anfordern — wir antworten innerhalb von 24 Stunden und machen auch kurzfristige Termine möglich.
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